Beitragsordnung

Stand: 2024-11


§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge sowie sonstiger Gebühren und Umlagen des Cybersecurity Cluster Nordwest e.V.
  2. Änderungen der Beitragsordnung sind unabhängig von der Satzung möglich, müssen jedoch im Einklang mit deren Bestimmungen stehen.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
    • Personenmitgliedschaft: 80 Euro
    • Start-Up Unternehmen bis 3 Jahre: 160 Euro
    • Unternehmen bis 25 Mitarbeitende: 400 Euro
    • Unternehmen ab 25 Mitarbeitende: 800 Euro
    • Studenten/Schüler bis 28 Jahre: 40 Euro
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 30.01. eines jeden Jahres fällig.
  3. Bei unterjährigem Eintritt in den Verein wird die Vereinsgebühr anteilig in vollen Monaten bis zum Vereinsjahresende fällig.
  4. Der Mitgliedsbeitrag für das Gründungsjahr 2024 entfällt.

§ 3 Aufnahmegebühr

  1. Bei Eintritt in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von:
    • Personenmitgliedschaft: 30 Euro
    • Start-Up Unternehmen bis 3 Jahre: 60 Euro
    • Unternehmen bis 25 Mitarbeitende: 150 Euro
    • Unternehmen ab 25 Mitarbeitende: 300 Euro
    • Studenten/Schüler bis 28 Jahre: 15 Euro
  2. Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

§ 4 Zahlungsweise

  1. Die Mitgliedsbeiträge und Gebühren sind per Überweisung auf das Vereinskonto zu entrichten.
  2. Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen eine Ratenzahlung genehmigen.

§ 5 Beitragsbefreiung und -ermäßigung

  1. Der Vorstand kann in besonderen Fällen auf Antrag eine Beitragsbefreiung oder -ermäßigung gewähren.
  2. Beitragsbefreiungen oder -ermäßigungen sind in Textform zu beantragen und zu begründen.
  3. Ehrenmitglieder sind von sämtlichen Beitragszahlungen befreit.

§ 6 Säumnis

  1. Mitglieder, die mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand sind, werden in Textform gemahnt.
  2. Bei Nichtzahlung des Beitrags trotz Mahnung kann der Vorstand den Ausschluss des Mitglieds beschließen.

§ 7 Inkrafttreten

  1. Diese Beitragsordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 29.11.2024 mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

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Historie

Der Weg zur Gründung

Seit August 2024 regelmäßige Treffen zur Gründungsvorbereitung (14-Tage-Turnus)

  • Skizzierung des Vereinszweckes, schaffen eines gemeinsamen Bewusstseins im kleinen Kreis
  • Erstellung eines ersten Satzungsentwurfes
  • Planung notwendiger Mittel/Mitgliedsbeitrag
  • erste Prüfung der Satzung durch Finanzamt hinsichtlich der Gemeinnützigkeit
  • Planung & Kontaktaufnahme Notar f. Gründung
  • Werben für Gründungsmitglieder
  • Erstellen Website, Präsentation, Vorlagen
  • Suchen und festlegen eines Vereinssitzes
  • Planung für erstes Gründungstreffen

Dann fand am 29.11.2024 endlich die Gründungsveranstaltung statt.

Aufbau des Vereins

Nach der Gründungsveranstaltung mussten dann einige weitere Arbeiten abgeschlossen werden, damit der Verein ans Laufen kommt wie z. B.:

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Impressum

Anbieter dieser Webseite gemäß § 5 DDG und § 18 MStV ist:

Cybersecurity Cluster Nordwest e.V.
August-Hanken-Straße 24
26125 Oldenburg

Vereinsregister-Nummer: AG Oldenburg, Vereinsregister …
Umsatzsteueridentifikationsnummer: 64/220/08140 IV/Dp 245
Wirtschaftsidentifikationsnummer gemäß § 139 c) Abgabeordnung (Soweit vorhanden)

Vertreten durch:

  1. Vorsitzender: Marc Schröder
  2. Vorsitzender: Carsten Koop

Kontakt

Telefon: Telefonnummer
E-Mail: [email protected]

V.i.S.d § 18 Abs. 2 MStV

Marc Schröder, c/o August-Hanken-Straße 24, 26125 Oldenburg

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Über den Verein

Das Cybersecurity Cluster Nordwest ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die digitale Sicherheit zu stärken. Mit einem klaren Fokus auf die Region Oldenburg, Bremen, Wilhelmshaven und Umgebung bieten wir Fachkräften aus der Cybersecurity eine Plattform für den Wissensaustausch und das Networking.

Was wir bieten

Übergeordnetes Beschreibung Methoden
Weiterbildung Kontinuierliche Weiterbildung mit praxisnahen Themen der IT-Sicherheit. Aktuelle Kurse, Workshops und Vorträge zu den neuesten Entwicklungen und Best Practices in der IT-Sicherheit.
Vernetzung Ein starkes Netzwerk von Expertinnen und Einsteigerinnen, das Zusammenarbeit fördert. Wir bringen Expertinnen und Einsteigerinnen zusammen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln und die Sicherheit zu erhöhen.
Awareness Erhöhtes Bewusstsein für Cybersecurity in Gesellschaft und Wirtschaft. Durch Veranstaltungen und Kampagnen sorgen wir dafür, dass das Thema Cybersecurity in den Köpfen der Menschen ankommt.

Vorstand

Hier folgt eine Vorstellung verschiedener Rollen und die damit besetzten Personen innerhalb des Vorstands, sobald dieser gewählt wurde.

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Vereinssatzung

Stand: 2024-11


Präambel

Das Cybersecurity Cluster Nordwest ist die zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte im Bereich Cybersecurity, IT-Sicherheit und Informationssicherheit in der Region Nordwestdeutschland.
Wir fördern den Austausch von Wissen und Erfahrungen, unterstützen die Weiterbildung und vernetzen Expertinnen aus den verschiedensten Branchen.
Unsere Interessen verfolgen wir dabei mit einem ausschließlich nicht-kommerziellen Hintergrund und dem übergeordneten Ziel, eine gemeinsame Community und regionale Anlaufstelle für den Austausch unter interessierten Fachexpert
innen aufzubauen.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Cybersecurity Cluster Nordwest”.
    Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.”.
  2. Der Vereinssitz ist Oldenburg.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
  4. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
  5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Informationssicherheit und damit zusammenhängenden Bereichen.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    • Vernetzung von Wissenschaft, Forschung und Unternehmen.
    • Förderung der regionalen Zusammenarbeit.
    • Vernetzung der Region mit nationalen und internationalen Partnern.
    • Entwicklung einer überregionalen Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation.
    • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Normen und Standards.
    • Initiierung und Organisation von Verbundprojekten.
    • Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und Vorträgen zur Schaffung von Austausch und einem besseren thematischen Verständnis für die interessierte Öffentlichkeit.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
Für den Aufnahmeantrag ist die Textform ausreichend.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.

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