Beitragsordnung


Stand: 2024-11


§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge sowie sonstiger Gebühren und Umlagen des Cybersecurity Cluster Nordwest e.V.
  2. Änderungen der Beitragsordnung sind unabhängig von der Satzung möglich, müssen jedoch im Einklang mit deren Bestimmungen stehen.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
    • Personenmitgliedschaft: 80 Euro
    • Start-Up Unternehmen bis 3 Jahre: 160 Euro
    • Unternehmen bis 25 Mitarbeitende: 400 Euro
    • Unternehmen ab 25 Mitarbeitende: 800 Euro
    • Studenten/Schüler bis 28 Jahre: 40 Euro
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 30.01. eines jeden Jahres fällig.
  3. Bei unterjährigem Eintritt in den Verein wird die Vereinsgebühr anteilig in vollen Monaten bis zum Vereinsjahresende fällig.
  4. Der Mitgliedsbeitrag für das Gründungsjahr 2024 entfällt.

§ 3 Aufnahmegebühr

  1. Bei Eintritt in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von:
    • Personenmitgliedschaft: 30 Euro
    • Start-Up Unternehmen bis 3 Jahre: 60 Euro
    • Unternehmen bis 25 Mitarbeitende: 150 Euro
    • Unternehmen ab 25 Mitarbeitende: 300 Euro
    • Studenten/Schüler bis 28 Jahre: 15 Euro
  2. Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

§ 4 Zahlungsweise

  1. Die Mitgliedsbeiträge und Gebühren sind per Überweisung auf das Vereinskonto zu entrichten.
  2. Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen eine Ratenzahlung genehmigen.

§ 5 Beitragsbefreiung und -ermäßigung

  1. Der Vorstand kann in besonderen Fällen auf Antrag eine Beitragsbefreiung oder -ermäßigung gewähren.
  2. Beitragsbefreiungen oder -ermäßigungen sind in Textform zu beantragen und zu begründen.
  3. Ehrenmitglieder sind von sämtlichen Beitragszahlungen befreit.

§ 6 Säumnis

  1. Mitglieder, die mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand sind, werden in Textform gemahnt.
  2. Bei Nichtzahlung des Beitrags trotz Mahnung kann der Vorstand den Ausschluss des Mitglieds beschließen.

§ 7 Inkrafttreten

  1. Diese Beitragsordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 29.11.2024 mit sofortiger Wirkung in Kraft.