Stand: 2024-11
§ 1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge sowie sonstiger Gebühren und Umlagen des Cybersecurity Cluster Nordwest e.V.
- Änderungen der Beitragsordnung sind unabhängig von der Satzung möglich, müssen jedoch im Einklang mit deren Bestimmungen stehen.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
- Personenmitgliedschaft: 80 Euro
- Start-Up Unternehmen bis 3 Jahre: 160 Euro
- Unternehmen bis 25 Mitarbeitende: 400 Euro
- Unternehmen ab 25 Mitarbeitende: 800 Euro
- Studenten/Schüler bis 28 Jahre: 40 Euro
- Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 30.01. eines jeden Jahres fällig.
- Bei unterjährigem Eintritt in den Verein wird die Vereinsgebühr anteilig in vollen Monaten bis zum Vereinsjahresende fällig.
- Der Mitgliedsbeitrag für das Gründungsjahr 2024 entfällt.
§ 3 Aufnahmegebühr
- Bei Eintritt in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von:
- Personenmitgliedschaft: 30 Euro
- Start-Up Unternehmen bis 3 Jahre: 60 Euro
- Unternehmen bis 25 Mitarbeitende: 150 Euro
- Unternehmen ab 25 Mitarbeitende: 300 Euro
- Studenten/Schüler bis 28 Jahre: 15 Euro
- Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
§ 4 Zahlungsweise
- Die Mitgliedsbeiträge und Gebühren sind per Überweisung auf das Vereinskonto zu entrichten.
- Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen eine Ratenzahlung genehmigen.
§ 5 Beitragsbefreiung und -ermäßigung
- Der Vorstand kann in besonderen Fällen auf Antrag eine Beitragsbefreiung oder -ermäßigung gewähren.
- Beitragsbefreiungen oder -ermäßigungen sind in Textform zu beantragen und zu begründen.
- Ehrenmitglieder sind von sämtlichen Beitragszahlungen befreit.
§ 6 Säumnis
- Mitglieder, die mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand sind, werden in Textform gemahnt.
- Bei Nichtzahlung des Beitrags trotz Mahnung kann der Vorstand den Ausschluss des Mitglieds beschließen.
§ 7 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 29.11.2024 mit sofortiger Wirkung in Kraft.